Erbschaften in SpanienWer heute plant,
schützt das Morgen.
Ich helfe Ihnen, Ihr Vermögen auf Mallorca rechtzeitig zu regeln, und begleite Erben durch die Abwicklung einer Immobilie in Spanien.

Ein Testament in Spanien – der richtige Weg für Sie?
Viele Deutsche mit einer Immobilie auf Mallorca haben bereits ein Testament in Deutschland. Ob zusätzlich ein Testament in Spanien sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten: Es kann Ihren Erben die Abwicklung erleichtern – es kann sie aber auch erschweren, wenn mehrere Testamente berücksichtigt werden müssen und unklar ist, wie sie zueinander stehen.
Ob ein Testament in Spanien für Sie der richtige Weg ist, klären wir gemeinsam im Einzelfall. Entscheiden wir uns dafür, stimme ich es auf Ihr deutsches Testament ab – sonst kann das spätere das frühere ganz oder teilweise widerrufen.
Mit spanischem Testament
Der spanische Notar kann direkt mit dem Testament arbeiten; es wird im zentralen Testamentsregister in Madrid erfasst. Das kann Ihren Erben Übersetzungen und zusätzliche Nachweise ersparen – vorausgesetzt, es ist mit Ihrem deutschen Testament abgestimmt.
Ohne Testament in Spanien
Dann gilt Ihr deutsches Testament oder, wenn es keines gibt, die gesetzliche Erbfolge. Ihre Erben müssen ihr Erbrecht in Spanien nachweisen, etwa mit einem deutschen Erbschein mit Haager Apostille oder einem Europäischen Nachlasszeugnis samt Übersetzung. Das ist ein üblicher Weg – und manchmal der einfachere.
Eine Immobilie in Spanien erben – der Ablauf
- 01
Unterlagen zusammenstellen
Internationale Sterbeurkunde, Testament oder Erbnachweis und eine Auskunft aus dem spanischen Nachlassregister: Ich sage Ihnen, was nötig ist, und beschaffe die spanischen Unterlagen für Sie.
- 02
NIE der Erben
Jeder Erbe braucht eine NIE, um die Erbschaft in Spanien anzunehmen und die Steuer zu erklären. Ich kümmere mich auf Wunsch um die Beantragung.
- 03
Erbschaftsannahme beim Notar
Die Erben nehmen die Erbschaft in einer notariellen Urkunde an und teilen den Nachlass auf. Anreisen müssen Sie dafür nicht – ich kann Sie mit Vollmacht vertreten.
- 04
Erbschaftsteuer erklären
Die spanische Erbschaftsteuer ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall zu erklären, dazu kommt gegebenenfalls die kommunale Wertzuwachssteuer. Ich berechne beides nach den aktuellen Regeln und reiche die Erklärungen für Sie ein.
- 05
Eintragung im Grundbuch
Zum Schluss wird die Immobilie im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben. Erst dann können Sie sie ohne Weiteres verkaufen, vermieten oder beleihen.
Nicht unbedingt. Ein deutsches Testament kann auch für Ihr Vermögen in Spanien gelten. Ob ein Testament in Spanien für Sie der richtige Weg ist, klären wir gemeinsam im Einzelfall. Ein zusätzliches spanisches Testament kann die Abwicklung erleichtern. Mehrere Testamente können sie aber auch erschweren, wenn nicht klar ist, wie sie zueinander stehen – in Deutschland wie in Spanien. Entscheiden wir uns für ein Testament in Spanien, stimme ich es auf Ihr deutsches ab.
Seit 2015 gilt in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung: Maßgeblich ist das Recht des Landes, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Leben Sie in Deutschland, gilt in der Regel deutsches Erbrecht – auch für Ihre Immobilie auf Mallorca. Leben Sie auf Mallorca, gilt grundsätzlich spanisches Recht. Im Testament können Sie stattdessen das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Welche Lösung zu Ihnen passt, prüfe ich im Einzelfall.
Für Immobilien auf Mallorca fällt spanische Erbschaftsteuer an – nach den Regeln der Balearen. Für Ehepartner und Kinder gibt es dort erhebliche Vergünstigungen. Die Erklärung ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall abzugeben. Wohnen Erblasser oder Erben in Deutschland, kann zusätzlich deutsche Erbschaftsteuer anfallen; die spanische Steuer wird dann in der Regel angerechnet. Freibeträge und Sätze ändern sich – ich nenne Ihnen den aktuellen Stand für Ihren Fall.
Vieles ja. Mit einer notariellen Vollmacht kann ich Sie beim Notar, bei Behörden und Registern vertreten. Die Vollmacht unterschreiben Sie bei einem deutschen Notar (mit Apostille) oder beim spanischen Konsulat. Ob einzelne Schritte Ihre persönliche Anwesenheit erfordern – etwa bei der Bank –, kläre ich vorab mit Ihnen.
Heute regeln, was morgen zählt.
Schreiben Sie mir, ob Sie vorsorgen möchten oder bereits geerbt haben. Ich antworte persönlich.
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