Wozu ein Testament in Spanien, wenn ich doch schon ein Testament in Deutschland habe? Ganz einfach, um Ihre Erbschaft ganz klar zu regeln und eventuellen Auslegungen des deutschen Testamentes durch spanische Behörden zu vermeiden. Zudem tun Sie den Erben einen Gefallen, da mit Vorlage eines spanischen Testamentes andere in dem Herkunftsstaat des Erblassers zu beantragende Dokumente (oft teuer und umständlich) entbehrlich werden.
Was Sie bei einem spanischen Testament beachten müssen:
Vorab: Sie können lediglich das materielle Recht, also die Möglichkeiten der Verfügungen wählen. Die Verpflichtung zur Steuerzahlung bleibt immer dem spanischem Steuerrecht unterstellt. Sind Sie kein Resident, ist die Rechtswahl recht simpel, es wird in der Regel das Recht des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes zu Grunde gelegt. Dennoch sollte dieser Punkt in dem Testament erwähnt werden.
Sind Sie Resident in Spanien, aber haben eine andere Staatsagehörigkeit, so können Sie nunmehr wählen, welches der beiden Rechte Sie anwenden wollen. Was in dem jeweiligen Fall besser ist oder Ihren Bedürfnissen entspricht, sollte in einem Beratungsgespräch geklärt werden.