Ist eine Immobilie ausgesucht und alle Kosten sind dargestellt, kommt es in der Regel zu einem Vorvertrag, damit der Käufer sich die Immobilie sichert und der Verkäufer gleichfalls eine Absicherung hat, sollte der Käufer es sich anders überlegen. Hierbei wird von dem Käufer normalerweise eine Anzahlung in Höhe von 10% Kaufpreises (dies kann anders verhandelt werden) geleistet, die sodann bei dem dann notariellen Kaufvertrag angerechnet wird.
Sollte der Käufer von dem Vertrag zurücktreten, verliert er diese Anzahlung, leistet der Verkäufer nicht, erhält der Käufer den gezahlten Betrag zurück nebst eines Schadensersatzes in gleicher Höhe. In dem Vertrag wird eine Frist für die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages vereinbart.