Unser Team aus vier Rechtsanwälten rund um Sandra Aertken bietet Ihnen umfassende Erfahrung zu Immobilienrecht, Erbschaftsrecht in Spanien, Nachlassplanung und Gesellschaftsgründung.
“Wir sind auf Mallorca und in Deutschland zuhause”
Ihr Vorteil bei Abogados Aertken: Unser Team besteht aus Rechtsanwälten für spanisches genauso wie für deutsches Recht. Auf diese Weise bieten wir Ihnen garantiert die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen.
Gerne beraten wir Sie unter telefonisch unter (+34) 971 721 966 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Kontakt  NewsFür wen lohnt sich eine spanische GmbH (S.L.)?
Wer sich in Spanien mit Gesellschaftsrecht befasst, entdeckt schnell die Vorzüge der S.L., also der spanischen GmbH. Es ist die häufigste Gesellschaftsform und auch für viele ausländische Mandanten interessant.
Die Gesellschaft hat ein Mindestvermögen von 3.000 Euro und kann innerhalb von wenigen Tagen gegründet und aktiv gestellt werden. Neben den Gründungskosten der Gesellschaft fallen allerdings auch die Kosten für deren Betreuung und die notwendigen Steuererklärungen, sowie den Jahresabschlüssen an. Mithin ist bei „inaktiven“ Gesellschaften gut zu prüfen, ob dieser Weg über eine Gesellschaft wirklich der beste ist.
Wir beraten Sie auf lange Sicht!
Es mag eine schöne Lösung sein, dass jetzt aktuell z.B alle Immoblien im Wege eines Share Deals über Gesellschaften gekauft werden - aber ist dies auch für Sie zweckmässig und die beste Lösung?