Wer sich in Spanien mit Gesellschaftsrecht befasst, entdeckt schnell die Vorzüge der S.L., also der spanischen GmbH. Es ist die häufigste Gesellschaftsform und auch für viele ausländische Mandanten interessant. Die Gesellschaft hat ein Mindestvermögen von 3.000 Euro und kann innerhalb von wenigen Tagen gegründet und aktiv gestellt werden.
Für wen lohnt sich eine Sociedad Limitada (S.L.)?Zu den Zeiten, als im Steuerrecht durch die Zwischenschaltung einer S.L. bei dem Kauf einer Immobilie noch Kosten, insbesondere im Hinblick auf die Vermögenssteuer, gespart werden konnten, war diese Struktur ein beliebter Weg, um Immobilien um einen Wert ab 1.000.000 Euro zu erwerben. Dies hat sich nicht nur mit den Urteilen des deutschen Finanzgerichtshofes (Stichwort „Verdeckte Gewinnausschüttung“), sondern auch mit den Änderungen im spanischem Steuerrecht geändert. Vermögenssteuer kann nicht einfach umgangen werden, wenn es sich um eine lediglich „Eigentumhaltende“ Gesellschaft (patrimonial) handelt. Daher ist dieser doch vielmals früher erhebliche Vorteil leider weggefallen.
Etwas anderes gilt bei „aktiven“ Gesellschaften, die wirklich Aktivitäten (nicht lediglich die Vermietung der Immobilie an den Geschäftsführer) nachweisen und Einnahmen (oder auch Verluste) erzielen. In diesen Fällen kann eine S.L. eine relativ günstige Alternative darstellen.
Neben den Gründungskosten der Gesellschaft fallen auch die Kosten für deren Betreuung und die notwendigen Steuererklärungen, sowie den Jahresabschlüssen an. Mithin ist bei „inaktiven“ Gesellschaften gut zu prüfen, ob dieser Weg über eine Gesellschaft wirklich der beste ist.