S.L.-Gründung in SpanienDie richtige Struktur –
bevor Sie investieren.
Ich begleite Sie bei der Gründung einer spanischen S.L. – für eine Investition oder eine Tätigkeit in Spanien. Und ich sage Ihnen offen, wann sich eine S.L. nicht lohnt.

Wann eine S.L. sinnvoll ist – und wann nicht
Eine spanische S.L. (Sociedad Limitada) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung – vergleichbar mit der deutschen GmbH. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn Sie in Spanien unternehmerisch tätig werden, Immobilien gewerblich vermieten oder mehrere Investoren an einem Projekt beteiligt sind.
Für eine Ferienimmobilie, die Sie überwiegend selbst nutzen, ist sie dagegen oft die teurere Lösung: Die Gesellschaft braucht eine Buchhaltung, einen Jahresabschluss und laufende Steuererklärungen – auch in Jahren ohne Einnahmen. Ich sage Ihnen offen, welches Modell in Ihrem Fall passt, und stimme mich bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater ab.
Die Gründung in Schritten
- 01
Firmenname reservieren
Der Name Ihrer S.L. wird beim zentralen Handelsregister in Madrid beantragt. Für den Antrag ist die NIE notwendig. Ich prüfe vorab, ob Ihr Wunschname frei ist, und beantrage die Bescheinigung.
- 02
Bankkonto und Stammkapital
Die Gesellschaft braucht ein spanisches Bankkonto, auf das Sie das Stammkapital einzahlen. Die Bankbescheinigung darüber legen wir dem Notar vor.
- 03
Satzung und Gründung beim Notar
Ich entwerfe die Satzung passend zu Ihrem Vorhaben. Beim Notar wird die Gründung beurkundet – mit mir an Ihrer Seite oder per Vollmacht.
- 04
Steuernummer und Handelsregister
Nach dem Notartermin wird die Steuernummer beantragt und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Dann ist Ihre S.L. voll handlungsfähig.
Was ich übernehme – und was der Notar
Ich als Ihre Rechtsanwältin
- Beratung, ob eine S.L. für Ihr Vorhaben überhaupt sinnvoll ist
- Entwurf der Satzung
- Reservierung des Firmennamens und Vorbereitung aller Unterlagen
- Koordination mit Bank, Notar und Ihrem Steuerberater
- Anträge auf Steuernummer und Eintragung ins Handelsregister
Der Notar
- Prüfung von Identität, Vollmachten und Bankbescheinigung
- Beurkundung der Gründung und der Satzung
- Er ist zur Neutralität verpflichtet – zu Ihrer Struktur berät er nicht
Manchmal ja, oft nicht. Eine S.L. kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie unternehmerisch genutzt wird oder mehrere Investoren beteiligt sind. Sie verursacht aber laufende Kosten für Buchhaltung und Steuererklärungen, und die private Nutzung durch die Gesellschafter kann steuerliche Folgen haben. Ich sage Ihnen offen, wann sich eine S.L. lohnt – und stimme mich bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater ab.
In vier Schritten: Reservierung des Firmennamens (dafür ist die NIE notwendig), Bankkonto und Stammkapital, Gründung beim Notar, Steuernummer und Eintragung ins Handelsregister. Wie lange das dauert, hängt vor allem von NIE, Bank und Registern ab – in der Regel einige Wochen. Ich koordiniere die Schritte, damit nichts liegen bleibt.
Ja. Eine S.L. kann auch nur einen Gesellschafter haben, und Sie können selbst Geschäftsführer sein – ein Wohnsitz in Spanien ist dafür nicht nötig, wohl aber eine NIE. Wo die Gesellschaft tatsächlich geführt wird, kann steuerliche Folgen haben; das stimme ich bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater ab.
Seit 2022 genügt gesetzlich 1 Euro. Solange das Kapital unter 3.000 € liegt, müssen mindestens 20 % des Gewinns in die gesetzliche Rücklage, und reicht das Vermögen bei einer Liquidation nicht aus, haften die Gesellschafter bis zur Differenz zu 3.000 € persönlich. Welches Kapital für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, bespreche ich mit Ihnen.
Erst die Struktur, dann die Unterschrift.
Schreiben Sie mir, was Sie in Spanien vorhaben. Ich sage Ihnen, ob eine S.L. dafür die richtige Form ist.
Kontakt aufnehmen
