Abogados Aertken

S.L.-Gründung in SpanienDie richtige Struktur – bevor Sie investieren.

Ich begleite Sie bei der Gründung einer spanischen S.L. – für eine Investition oder eine Tätigkeit in Spanien. Und ich sage Ihnen offen, wann sich eine S.L. nicht lohnt.

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Sandra Aertken bespricht Unterlagen mit Kollegen in der Kanzlei

Wann eine S.L. sinnvoll ist – und wann nicht

Eine spanische S.L. (Sociedad Limitada) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung – vergleichbar mit der deutschen GmbH. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn Sie in Spanien unternehmerisch tätig werden, Immobilien gewerblich vermieten oder mehrere Investoren an einem Projekt beteiligt sind.

Für eine Ferienimmobilie, die Sie überwiegend selbst nutzen, ist sie dagegen oft die teurere Lösung: Die Gesellschaft braucht eine Buchhaltung, einen Jahresabschluss und laufende Steuererklärungen – auch in Jahren ohne Einnahmen. Ich sage Ihnen offen, welches Modell in Ihrem Fall passt, und stimme mich bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater ab.

Die Gründung in Schritten

  1. 01

    Firmenname reservieren

    Der Name Ihrer S.L. wird beim zentralen Handelsregister in Madrid beantragt. Für den Antrag ist die NIE notwendig. Ich prüfe vorab, ob Ihr Wunschname frei ist, und beantrage die Bescheinigung.

  2. 02

    Bankkonto und Stammkapital

    Die Gesellschaft braucht ein spanisches Bankkonto, auf das Sie das Stammkapital einzahlen. Die Bankbescheinigung darüber legen wir dem Notar vor.

  3. 03

    Satzung und Gründung beim Notar

    Ich entwerfe die Satzung passend zu Ihrem Vorhaben. Beim Notar wird die Gründung beurkundet – mit mir an Ihrer Seite oder per Vollmacht.

  4. 04

    Steuernummer und Handelsregister

    Nach dem Notartermin wird die Steuernummer beantragt und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Dann ist Ihre S.L. voll handlungsfähig.

Was ich übernehme – und was der Notar

Ich als Ihre Rechtsanwältin

  • Beratung, ob eine S.L. für Ihr Vorhaben überhaupt sinnvoll ist
  • Entwurf der Satzung
  • Reservierung des Firmennamens und Vorbereitung aller Unterlagen
  • Koordination mit Bank, Notar und Ihrem Steuerberater
  • Anträge auf Steuernummer und Eintragung ins Handelsregister

Der Notar

  • Prüfung von Identität, Vollmachten und Bankbescheinigung
  • Beurkundung der Gründung und der Satzung
  • Er ist zur Neutralität verpflichtet – zu Ihrer Struktur berät er nicht

Fragen zur S.L.

Was Mandanten mich zur S.L. fragen.

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Manchmal ja, oft nicht. Eine S.L. kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie unternehmerisch genutzt wird oder mehrere Investoren beteiligt sind. Sie verursacht aber laufende Kosten für Buchhaltung und Steuererklärungen, und die private Nutzung durch die Gesellschafter kann steuerliche Folgen haben. Ich sage Ihnen offen, wann sich eine S.L. lohnt – und stimme mich bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater ab.

In vier Schritten: Reservierung des Firmennamens (dafür ist die NIE notwendig), Bankkonto und Stammkapital, Gründung beim Notar, Steuernummer und Eintragung ins Handelsregister. Wie lange das dauert, hängt vor allem von NIE, Bank und Registern ab – in der Regel einige Wochen. Ich koordiniere die Schritte, damit nichts liegen bleibt.

Ja. Eine S.L. kann auch nur einen Gesellschafter haben, und Sie können selbst Geschäftsführer sein – ein Wohnsitz in Spanien ist dafür nicht nötig, wohl aber eine NIE. Wo die Gesellschaft tatsächlich geführt wird, kann steuerliche Folgen haben; das stimme ich bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater ab.

Erst die Struktur, dann die Unterschrift.

Schreiben Sie mir, was Sie in Spanien vorhaben. Ich sage Ihnen, ob eine S.L. dafür die richtige Form ist.

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Gesellschaften

Die spanische GmbH heißt S.L.

Wer sich in Spanien mit Gesellschaftsrecht befasst, kommt an der Form der S.L., also der spanischen GmbH, nicht vorbei. Es ist die häufigste Gesellschaftsform und auch für viele ausländische Mandanten interessant.

Die Gesellschaft hat ein Mindestkapital von 3.000,00 Euro und kann innerhalb von wenigen Tagen gegründet werden. Eingezahlt werden muss unter Umständen sogar nur 1,00 Euro, allerdings gelten dann eine Pflichtrücklage und eine solidarische Haftung der Gesellschafter für die Differenz (2.999,00 Euro).

Für wen lohnt sich eine S.L.?

Zu den Zeiten, als im Steuerrecht durch die Zwischenschaltung einer S.L. beim Kauf einer Immobilie noch Kosten, insbesondere im Hinblick auf die Vermögensteuer, gespart werden konnten, war diese Struktur ein beliebter Weg, um Immobilien ab einem Wert von 1.000.000,00 Euro zu erwerben. Dies hat sich nicht nur mit den Urteilen des deutschen Bundesfinanzhofes (Stichwort „verdeckte Gewinnausschüttung“), sondern auch mit den Änderungen im spanischen Steuerrecht geändert. Die Vermögensteuer kann nicht einfach umgangen werden, wenn es sich um eine lediglich Eigentum haltende Gesellschaft (patrimonial) handelt. Daher ist dieser früher vielfach erhebliche Vorteil leider weggefallen.

Etwas anderes gilt bei „aktiven“ Gesellschaften, die wirklich Aktivitäten (nicht lediglich die Vermietung der Immobilie an den Geschäftsführer) nachweisen und Einnahmen (oder auch Verluste) erzielen. In diesen Fällen kann eine S.L. eine relativ günstige Alternative darstellen.

Neben den Gründungskosten der Gesellschaft fallen auch die Kosten für deren Betreuung, die notwendigen Steuererklärungen sowie die Jahresabschlüsse an. Mithin ist bei „inaktiven“ Gesellschaften gut zu prüfen, ob dieser Weg über eine Gesellschaft wirklich der beste ist.

Sie wollen eine S.L. gründen oder sich informieren, ob dies eine sinnvolle Möglichkeit für Sie ist? Ihre Anfrage an: s.aertken@abogadosaertken.com

Stand: 10/2026 · Ersetzt keine individuelle Beratung.

Checkliste

Checkliste S.L.-Gründung

Beantragung eines Gesellschaftsnamens

  • Der Antrag wird mit dem Namen und der NIE (notwendig) beim zentralen Amt in Madrid gestellt.
  • Bitte teilen Sie mir mit, für wen der Name beantragt werden soll, und senden Sie Kopien des Ausweises und der NIE.
  • Senden Sie fünf Namensvorschläge.

Bankkonto und Stammkapital

  • Mit Vorlage des Gesellschaftsnamens sollten Sie ein Bankkonto in Spanien (Bank Ihrer Wahl) eröffnen und das Stammkapital entsprechend Ihren angedachten Beteiligungen einzahlen.
  • Bitte schon zuvor mit der Bank Kontakt aufnehmen – eventuell müssen alle Gesellschafter NIEs vorweisen können.

Notartermin

Mit dem Namenszertifikat und dem Beleg der Bank über die Einzahlungen kann der Notartermin vorbereitet werden. Senden Sie mir dazu bitte die weiteren Informationen:

  • Gesellschaftssitz
  • Vertretung: mehrere oder ein Geschäftsführer + Daten der Personen
  • Gesellschaftszweck (Beschreibung der Geschäftstätigkeit)

Beim Notar wird die Gründungsurkunde unterzeichnet. Mit dieser wird die Steuernummer für die Gesellschaft (CIF) beantragt und die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.

Stand: 10/2026 · Ersetzt keine individuelle Beratung.

NIE

Die spanische Steuernummer oder auch „NIE“

In Spanien sind Sie ohne diese geheimnisvolle NIE (Número de Identificación de Extranjeros) niemand und existieren quasi nicht. Das bedeutet, dass Sie kein Konto eröffnen, kein Auto anmelden oder gar Eigentum erwerben können – aus dem einfachen Grund, dass Steuern zu zahlen sind, und hierzu benötigen Sie eine spanische Steuernummer: die NIE.

Die Steuernummer (NIE) bleibt für das ganze Leben gleich und ersetzt jede andere Identifizierungsnummer. Bei den Spaniern ist diese Nummer zugleich die Nummer des Ausweises (DNI – Documento Nacional de Identidad) und bleibt ebenfalls das ganze Leben gleich.

Die Steuernummer kann von Deutschland aus bei den spanischen Konsulaten beantragt werden (online stellt jedes Konsulat seine Voraussetzungen dar) und natürlich auch hier bei den hiesigen Behörden.

Immer sind vorzulegen

  • Antragsformular EX15
  • Der gültige Personalausweis/Reisepass nebst einer Kopie (entweder notariell beglaubigt, wenn in Spanien, oder notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille versehen, soweit ein ausländischer Notar beglaubigt; die Konsulate erwarten in der Regel nur das Original des Ausweises)

Soweit keine persönliche Beantragung erfolgt

  • Notarielle Vollmacht (falls aus Deutschland: mit der Haager Apostille versehen und beglaubigt übersetzt)
  • Autorisierungen, um die Beantragung bei den Behörden vornehmen zu können

Die Erteilung der Steuernummer ist vom Andrang bei den Behörden abhängig und kann zwischen Wochen und Monaten dauern.

Soweit ich Sie hier unterstützen darf, wenden Sie sich bitte an: s.aertken@abogadosaertken.com

Stand: 10/2026 · Ersetzt keine individuelle Beratung.

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